Die zehn Grundprinzipien des UNGC
Dem UNGC zugrunde liegt die Aufforderung an Unternehmen, ihre Strategien und Geschäftstätigkeiten mit universellen Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung in Einklang zu bringen und Maßnahmen zu ergreifen, die gesellschaftliche Ziele fördern. Dabei verschreiben sich Unternehmen mit ihrer Teilnahme am Pakt konkret den folgenden zehn Grundprinzipien:
1.Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
2.Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
3.Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
4.Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.
5.Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
6.Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.
7.Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
8.Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
9.Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
10.Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Verpflichtungen für teilnehmende Unternehmen
Mit der Unterzeichnung des UNGC gehen auch konkrete Verpflichtungen für die Unternehmen einher. Sie können sich bei der Teilnahme zwischen der Basisoption als „Signatory“ und der Vollteilnahme als „Participant“ entscheiden. Bei der Signatory Teilnahme ist es kleinen Unternehmen (< USD 50 Millionen) freigestellt, eine Spende an die Stiftung zu leisten, während Participants zu einem finanziellen Beitrag aufgefordert werden, der sich an der Höhe des Umsatzes orientiert. Darüber hinaus wird erwartet, dass alle Unternehmen – Signatory und Participant – sowohl ihren Fortschritt bei der Umsetzung der zehn Prinzipien als auch ihre Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung dokumentieren. Diese sollen in einem jährlichen Bericht, dem sogenannten Communication on Progress (COP), veröffentlicht werden. Der COP-Bericht zu den zehn Prinzipien ist allerdings nicht an die Initiative gerichtet, sondern vor allem an die Stakeholder des Unternehmens, also beispielsweise an Investoren, Geschäftspartner, Kunden oder Lieferanten.
cometis ist dabei!
Über 20 Jahre nach der Gründung ist der UNGC die weltweit größte Nachhaltigkeitsinitiative für Unternehmen. Aktuell engagieren sich bereits 11.017 Unternehmen aus 157 Ländern im Rahmen des Pakts – und seit einem Monat zählt auch cometis dazu. Und weil wir keine halben Sachen machen, sind wir nicht nur als Signatory dabei, sondern gleich als Participant. So haben wir Zugang zu allen Leistungen und Plattformen des Global Compact, wie beispielsweise der UNGC Academy zur Weiterbildung rund um das Thema Nachhaltigkeit. Darüber hinaus bietet der Participantstatus auch die Möglichkeit, an globalen Veranstaltungen und Versammlungen der Initiative teilzunehmen.
Mit unserer Teilnahme haben wir uns offiziell den zehn Grundprinzipien sowie der Erreichung der Sustainable Development Goals bis 2030 verschrieben. Bis Juli 2021 werden wir unseren ersten „Communication on Progress“ veröffentlichen – und freuen uns bereits darauf, uns an unseren eigenen Ansprüchen zu messen. Wir sind stolz, Teil des Netzwerks des UNGC geworden zu sein, und freuen uns auf den Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen UNGC-Teilnehmern und solchen, die es werden wollen!
UNGC-Teilnehmer oder nicht: Wir sind für Sie da.
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