Ad-Hoc-Mitteilung
Änderung der Bewertungsrichtlinie für Vorräte im Konzernabschluss 2019
Hamm, 13. August 2019 — Die SMT Scharf AG (WKN 575198, ISIN DE0005751986) gibt bekannt, dass die Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres 2019 ihre Bewertungsrichtlinie für Vorräte im Konzernabschluss ändern wird. Dabei wird der Bewertungszeitraum im Rahmen der Lagerreichweitenermittlung von bisher einem Jahr auf drei Jahre verlängert, um geschäftsbedingte Schwankungen in einzelnen Jahren auszugleichen und damit eine Darstellung erreichen zu können, die den tatsächlichen Geschäftsverlauf der Gesellschaft besser wiedergibt. Die Änderung wird erstmalig auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 angewendet und aus heutiger Sicht voraussichtlich einen Effekt von EUR 400.000,00 bis EUR 900.000,00 in den Bestandsveränderungen sowie im Materialaufwand und damit auf das Konzernergebnis haben. Der Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2019 sowie die Quartalsmitteilung zum 30. September 2019 sind von der vorgesehenen Änderung des Bewertungszeitraums noch nicht betroffen.
Sofern diese Bewertungsänderung in den Anwendungsbereich des Rechnungslegungsstandards IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler fallen sollte, würde eine rückwirkende (retrospektive) Anwendung der geänderten Bewertungsrichtlinie auf das vorangegangene Geschäftsjahr 2018 erfolgen.
<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>