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6. September 2018 | Baumot Group: Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden setzt weiteres Zeichen für die kommende Hardware-Nachrüstung

06.09.2018

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Baumot Group: Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden setzt weiteres Zeichen für die kommende Hardware-Nachrüstung

– Verwaltungsgericht ordnet auch für Frankfurt Fahrverbote für Diesel-Pkw ab Februar 2019 an

– Hessens Ministerpräsident Bouffier, Frankfurts Oberbürgermeister Feldmann und die Handwerkskammer Rhein-Main sprechen sich für Hardware-Nachrüstung aus

– Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZdK) will Fahrverbote ebenfalls verhindern; am Messestand des ZdK auf der diesjährigen Automechanika stellt Baumot ihr B-NOx-System vor

Königswinter, 6. September 2018 – Die Baumot Group AG, Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden. Dem Gerichtsurteil zufolge muss der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter ab Februar 2019 und für Euro-5-Diesel ab September 2019 enthalten. Frankfurt ist damit die erste Stadt in Hessen mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), weil die Stickoxid-Grenzwerte in Frankfurt überschritten werden.

Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann hat sich im August bei einem Besuch in einer örtlichen Fachwerkstatt bereits persönlich ein Bild vom Einbau der Baumot-Hardware-Nachrüstung gemacht und sprach sich in der vergangenen Woche für einen hessischen Diesel-Gipfel aus. Man müsse Lösungen nutzen, mit denen sich Fahrverbote verhindern ließen. «Was wirklich hilft, ist der Zwang zur Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge», sagte er. Die Politik müsse den Problemen durch «konsequente Entscheidungen begegnen», so Feldmann. Unterstützung findet er dabei auch bei Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). «Vernünftige Maßnahmen» könnten Fahrverbote verhindern, zeigte er sich überzeugt. «Ein entscheidender Schritt ist die Hardware-Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge. Mit dieser Hardware-Nachrüstung sind wir dann auch in der Lage, die Grenzwerte einzuhalten.»

Ähnliche Töne schlagen Vertreter der Wirtschaft an. Der Präsident der Handwerkskammer Rhein-Main Bernd Ehinger befürchtet, dass Fahrverbote «der Region, der Bevölkerung und der Wirtschaft» schaden. «Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter dürfen nicht für Fehler von Politik und Herstellern haftbar gemacht werden», sagte Ehinger. Auch ZdK-Präsident Jürgen Karpinski erwartet schwere Auswirkungen für Mittelständler durch Fahrverbote. Angesichts der bei den Händlern stehenden Euro5-Dieselfahrzeuge, die kaum oder nur mit hohen Abschlägen zu verkaufen seien, seien viele mittelständische Familienbetriebe schon jetzt «schuldlos in wirklich existenzbedrohender finanzieller Bedrängnis». Die geforderte Hardware-Nachrüstung kostet je nach Fahrzeugtyp etwa 1.500 bis 2.500 Euro und ist somit in den meisten Fällen deutlich günstiger als der Wertverlust bei Fahrzeugen ohne Nachrüstung.

Die Baumot Group präsentiert ihr B-NOx-System, mit dem alle geforderten Grenzwerte eingehalten werden, kommende Woche auf dem Messestand des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ZdK auf der diesjährigen Automechanika in Frankfurt am Main.

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse.

Kontakt:
cometis AG
Claudius Krause
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden

Tel: +49 (0)611 – 20 585 5 – 28
Fax: +49 (0)611 – 20 585 5 – 66
E-Mail: krause@cometis.de

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