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31. Juli 2017 | Baumot Group AG: Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt für strikteren Luftreinhalteplan in Stuttgart

31.07.2017

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Baumot Group AG: Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt für strikteren Luftreinhalteplan in Stuttgart

 

– Verwaltungsgericht stimmt Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu und fordert vom Land Baden-Württemberg einen strikteren Luftreinhalteplan

– Der von den Automobilherstellern geplanten Software-Nachrüstung von Diesel-Pkw gaben die Richter eine klare Absage

– DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht Software-Updates als gescheitert an

– Die Einführung einer „Blauen Plakette“ mit hocheffizienten Systemen wie dem BNOx stellt eine mögliche Lösung dar

Königswinter, 31. Juli 2017 – Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über das am 28. Juli 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Stuttgart. Anlass ist eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg. Die DUH forderte eine Änderung des Luftreinhalteplans, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten.

Das Verwaltungsgericht bezeichnete in seinem Urteil vom 28. Juli den Luftreinhalteplan des Landes als unzureichend und verlangt schnellstmögliche Maßnahmen für eine bessere Luftreinhaltung. Das Land Baden-Württemberg dürfe sich dabei nicht auf die Fahrzeugindustrie verlassen. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bezeichneten die Richter als das wirksamste Mittel, um die schädliche Stickoxid-Belastung schnellstmöglich zu senken. Die bisher von den Automobilherstellern geplante Software-Nachrüstung von Diesel-Pkw werteten die Richter hingegen als nicht ausreichend. Die Software-Nachrüstung brächte nicht annähernd dieselben Effekte wie ein Fahrverbot. Weiter führte das Gericht aus: „Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, und gaben damit der Klage der DUH statt, wonach ab 1. Januar 2018 ein Dieselfahrverbot verhängt werden sollte. Reine Software-Lösungen bei Euro 5- und Euro 6-Dieselfahrzeugen sind nach Ansicht der DUH sowie vieler unabhängiger Experten ungeeignet, um eine ausreichende Absenkung der viel zu hohen Luftbelastung durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in deutschen Städten sicherzustellen. Die DUH fordert daher Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge, die den Euro 6-Grenzwert von 80 mg NOx/km auf der Straße überschreiten. Auf Basis des BNOx Systems von Baumot argumentierte die DUH, dass es technisch möglich sei, Euro 5- und Euro 6-Dieselfahrzeuge durch den Austausch der Abgasreinigungsanlage so sauber zu machen, dass diese Fahrzeuge bedenkenlos in die Innenstädte einfahren können. Die Kosten hierfür belaufen sich auf circa 1.500 Euro bei Diesel-Pkw, die nach Ansicht der DUH vollständig vom Hersteller aufgebracht werden müssen. Bloße Software-Veränderungen sind hingegen ungeeignet, um die Luftqualität zu verbessern.

«Ministerpräsident Kretschmann muss nun Wort halten und wie im Februar angekündigt die für zulässig erachteten Diesel-Fahrverbote ab Jahresbeginn 2018 erlassen», sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, in einer offiziellen Pressemitteilung. Und weiter: «Der von Daimler und Bosch entwickelte Alternativplan zu Diesel-Fahrverboten wurde vom Verwaltungsgericht als handwerklich wie inhaltlich ungeeignete Luftreinhaltemaßnahme verworfen.»

Remo Klinger, der die DUH als Rechtsanwalt in diesem und 15 weiteren Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, kommentierte darüber hinaus: «Wir haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Gericht hat die Behauptungen des Ministeriums zur Wirksamkeit von Software-Updates nicht einfach hingenommen, sondern hinterfragt und im Ergebnis zu Recht verworfen. Damit liegt die zweite Grundsatzentscheidung vor, die Diesel-Fahrverbote schon jetzt als zulässig und geboten ansieht. Für Düsseldorf ist dies ebenso entschieden worden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart geht inhaltlich noch über die Entscheidung aus Düsseldorf hinaus, indem es die Verkehrsbeschränkungen nicht nur auf einzelnen Straßen, sondern in der gesamten Umweltzone zulässt.»

Nach dem Urteil vom vergangenen Freitag ist die Landesregierung angehalten den Luftreinhalteplan zu überarbeiten und striktere Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte vorzulegen. Die geforderte Nachbesserung des Luftreinhalteplans ist nach Ansicht des Verkehrsministers Hermann durch die Einführung einer „Blauen Plakette“ in Kombination mit einer Modernisierung des ÖPNV möglich. Die „Blaue Plakette“ sieht vor, dass Diesel-Pkw mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Euro 6-Emissionsgrenzwerte einhalten müssen. Dies kann mit dem BNOx System, das bereits in anderen Ländern erfolgreich in großen Nachrüstprojekten eingesetzt wird, auch unter realen Bedingungen erreicht werden. Da bei einer BNOx Nachrüstung Großserienkomponenten genutzt werden, sind Haltbarkeit und Verfügbarkeit bei einem Einsatz in Deutschland gewährleistet. Mit dem BNOx System können somit die Stickoxidgrenzwerte der Dieselfahrzeuge unter realen Bedingungen eingehalten und die Grenzwertüberschreitungen in Großstädten vermieden werden.

Ausführliche Informationen zum BNOx System sind unter folgendem Link verfügbar: www.BNOx.info.

 

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse.

Kontakt:
cometis AG
Claudius Krause
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden

Tel: +49 (0)611 – 20 585 5 – 28
Fax: +49 (0)611 – 20 585 5 – 66
E-Mail: krause@cometis.de

Nadine Lange
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