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8. Februar 2018 | Dermapharm Holding SE: legt Angebotspreis auf 28,00 Euro je Aktie fest

08.02.2018

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Dermapharm Holding SE: legt Angebotspreis auf 28,00 Euro je Aktie fest

Grünwald, 8. Februar 2018 – Die Dermapharm Holding SE (zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften „Dermapharm“, ISIN: DE000A2GS5D8) und die veräußernde Aktionärin, die Themis Beteiligungs-Aktiengesellschaft, haben heute den Angebotspreis auf 28,00 Euro je Aktie festgelegt. Insgesamt wurden sämtliche 13.455.000 angebotenen Aktien der Dermapharm platziert. Davon stammen 3.840.000 neu ausgegebene Aktien aus einer Kapitalerhöhung und 9.615.000 Aktien aus dem Besitz der veräußernden Aktionärin, einschließlich 1.755.000 Aktien für Mehrzuteilungen („GreenshoeOption“).
Unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option beläuft sich der gesamte Bruttoerlös auf ca. 377 Mio. Euro. Davon entfällt auf Dermapharm ein Bruttoerlös von ca. 108 Mio. Euro. Der erste Handelstag der Aktien im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich der 9. Februar 2018 sein. Die Wertpapierkennnummer (WKN) lautet A2GS5D, die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A2GS5D8 und das Handelssymbol DMP.

Kontakt
cometis AG
Claudius Krause
Tel.: +49 (0)611 – 205855-28
Fax: +49 (0)611 – 205855-66
E-Mail: ir@dermapharm.de

HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die „Wertpapiere“) der Dermapharm Holding SE (die „Gesellschaft”) in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot rechtlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden oder, mit Ausnahme bestimmter Sonderregelungen, an oder auf Rechnung oder zugunsten eines Staatsangehörigen, Ansässigen oder Bürgers von Australien, Kanada oder Japan angeboten oder veräußert werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht nach dem U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den USA findet nicht statt. Jeder Verkauf der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt ausschließlich an „qualified insitutional buyers“ im Sinne von und unter Rückgriff auf Rule 144A des Securities Act. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich mittels und auf der Grundlage eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung über die öffentlich angebotenen Wertpapiere der Dermapharm Holding SE sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und ist kostenlos bei der Dermapharm Holding SE, Lil-Dagover-Ring 7, 82031 Grünwald, Deutschland, oder auf der Website der Dermapharm Holding SE erhältlich. Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) Investment Professionals im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order“) oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Companies, nicht eingetragene Vereinigungen usw.).(alle diese Personen zusammen werden als „Relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und darf nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind, verwendet werden. Jede  Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Angebotsaktien wird die Joh. Berenberg, Gossler & Co KG als Stabilisierungsmanager (der „Stabilisierungsmanager“) fungieren und kann als Stabilisierungsmanager und im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Art. 5 Abs. 1 Satz 1). 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission), Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher tritt möglicherweise keine Stabilisierung ein und sie könnte jederzeit beendet werden. Derartige Maßnahmen können
an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Tag der Aufnahme des Handels mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unternommen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem Tag (die „Stabilisierungsperiode“) zu beenden. Stabilisierungstransaktionen zielen darauf ab, den Kurs der Aktie der Gesellschaft während der Stabilisierungsperiode zu stützen. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft höher ist, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus kann der Marktpreis vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau liegen.