Corporate News
DEAG AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 6 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 8. März 2016 betreffend die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen der Kapitalerhöhung der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (ISIN DE000A0Z23G6).
Berlin, 27. Juni 2017 – Im Rahmen der Kapitalerhöhung der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) am 24. Mai 2017) war Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG entsprechend der Darstellung im Bezugsangebot vom 4. Mai 2017 in ihrer Funktion als Stabilisierungsmanager berechtigt, selbst oder durch verbundene Unternehmen Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Stützung des Börsen- oder Marktpreises der bestehenden und/oder neuen Aktien der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft abzielen, um einem bestehenden Verkaufsdruck entgegenzuwirken.
Der Stabilisierungszeitraum begann mit der Veröffentlichung des Bezugsangebots für die neuen Aktien am 4. Mai 2017 und endete am 21. Juni 2017 (30 Kalendertage nach dem Ende der Bezugsfrist).
Während des Stabilisierungszeitraums wurden keine Stabilisierungsmaßnahmen von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG als Stabilisierungsmanager vorgenommen.
IR-Kontakt
cometis AG
Claudius Krause
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