Ad-hoc-Mitteilungen
NFON AG / Schlagwort(e): Börsengang/Börsengang
NFON AG: NFON AG legt Emissionspreis auf EUR 12,00 je Aktie fest
09.05.2018 / 18:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, ODER AN U.S. PERSONEN.
Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 (1) MAR
NFON AG legt Emissionspreis auf EUR 12,00 je Aktie fest
München, 09. Mai 2018 – Die NFON AG („die Gesellschaft“, und zusammen mit den Tochtergesellschaften „NFON“ oder das „Unternehmen“), der einzige paneuropäische Cloud PBX Anbieter, hat den Angebotspreis für seine Aktien auf EUR 12,00 je Aktie festgelegt. Insgesamt wurden 6.708.331 Aktien inklusive einer Mehrzuteilungsoption von 874.999 Aktien platziert.
Das Unternehmen wird den Nettoemissionserlös aus der Ausgabe von 4.166.666 neuen Aktien zur Finanzierung der weiteren Wachstumsstrategie verwenden. NFON beabsichtigt, in die fortgesetzte Expansion in Europa zu investieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Frankreich und Italien sowie auf der Ausweitung der Geschäfte in den Niederlanden liegt. Zusätzlich soll in Forschung und Entwicklung im Hinblick auf Produktentwicklungen investiert werden, mit dem Ziel der Einführung von zusätzlichen Dienstleistungen und Lösungen. Darüber hinaus soll in intensivierte Marketingaktivitäten investiert werden, um eine erhöhte Durchdringung existierender Kunden, sowie die Erschließung neuer Kunden auch in den Märkten, in denen NFON bereits aktiv ist, sicherzustellen.
Neben den neuen Aktien wurden 2.541.665 Stammaktien der bestehenden Anteilseigner, inklusive einer Mehrzuteilungsoption von 874.999 Aktien, platziert. Unter der Annahme der vollen Ausübung der Greenshoe Option beträgt das gesamte Platzierungsvolumen des Börsengangs ca. EUR 80,5 Millionen.
Basierend auf dem finalen Angebotspreis beträgt die Marktkapitalisierung der NFON AG ca. EUR 166 Millionen. Unter der Annahme der vollen Ausübung der Greenshoe Option beträgt der Streubesitz ca. 43,5 %.
Der Ankeraktionär Milestone Venture Capital GmbH hat sein Recht auf eine bevorrechtigte Zuteilung ausgeübt und im Rahmen des Börsengangs 707.212 Aktien gezeichnet, um sich so eine Beteiligung von 30,1 % post-IPO zu sichern.
Die Aktien der NFON AG werden voraussichtlich ab dem 11. Mai 2018 am regulierten Markt (Prime Standard) der Börse Frankfurt unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A0N4N5, der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0N4N52 sowie dem Börsenkürzel „NFN“ gehandelt.
Berenberg agiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner. Baader Bank und ODDO BHF wurden als zusätzliche Joint Bookrunners mandatiert.
Mitteilende Person
NFON AG
Sabina Prüser
+49 89 45300 134
sabina.prueser@nfon.com
Ansprechpartner
CNC Communications & Network Consulting AG
Knut Engelmann
+49 174 234 2808
knut.engelmann@cnc-communications.com
NFON AG
Thorsten Wehner
+49 89 45300 121
thorsten.wehner@nfon.com
Über die NFON AG
Die NFON AG mit Headquarter in München ist der einzige paneuropäische Cloud PBX Anbieter und zählt über 15.000 Unternehmen in 13 europäischen Ländern zu seinen Kunden. NFON, die Telefonanlage aus der Cloud, bietet über 150 Funktionen sowie eine nahtlose Integration von Premium Solutions. Mit unseren intuitiven Kommunikationslösungen ermöglichen wir Europas
Unternehmen, jeden Tag ein wenig besser zu werden. NFON ist die neue Freiheit der Business-Kommunikation. http://www.nfon.com/
Disclaimer
Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „U.S. Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder auf Grund einer Ausnahmeregelung unter dem U.S. Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht durchgeführt und die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder in anderen Ländern, in denen ein solches Angebot rechtswidrig wäre, dar. Diese Mitteilung ist weder zur direkten noch indirekten Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, oder an U.S. Personen bestimmt.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die „Verfügung“), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verfügung fallen (jede dieser Personen nachfolgend eine „Relevante Person“). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
Diese Mitteilung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die Wertpapiere sind bereits verkauft worden.
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Angebotsaktien wird die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG als Stabilisierungsmanager (der „Stabilisierungsmanager“) fungieren und kann als Stabilisierungsmanager und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Art. 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission), Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken.
Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher tritt möglicherweise keine Stabilisierung ein und sie könnte jederzeit beendet werden. Derartige Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Tag der Aufnahme des Handels mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unternommen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem Tag (die „Stabilisierungsperiode“) zu beenden. Stabilisierungstransaktionen zielen darauf ab, den Kurs der Aktie der Gesellschaft während der Stabilisierungsperiode zu stützen. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft höher ist, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus kann der Marktpreis vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau liegen.