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What companies should do now to successfully prepare for ESEF

08.04.2020

Auch wenn die Geschäftszahlen für das vergangene Jahr gerade erst veröffentlicht wurden oder in den kommenden Tagen über die Ticker laufen, sollten börsennotierte Unternehmen bereits einen Blick auf die kommende Berichtssaison werfen. Mit der sogenannten Richtlinie 2013/50/EU, ist ein neues EU-weites elektronisches Berichtsformat auf den Weg gebracht worden. Mit dieser Initiative will die Aufsichtsbehörde für eine bessere internationale Vergleichbarkeit im Reporting sorgen. Für Emittenten im Regulierten Markt heißt das konkret: Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2020 sind in dem neuen sogenannten European Single Electronic Format (ESEF) zu erstellen.

Finanzberichte werden dadurch in Zukunft noch besser maschinell lesbar sein, so dass eine Software ohne große Mühe eine Vielzahl von Geschäftsberichten analysieren und auswerten könnte. Bisher sind Jahresfinanzberichte im XML-Format beim Bundesanzeiger Verlag einzureichen. Anstelle von XML tritt nun der XHTML-Code mit eingebetteten XBRL-Tags. Die auf den IFRS-Vorgaben basierende XBRL-Taxonomie wird dazu führen, dass sich die Finanzberichte im Aufbau und hinsichtlich der verwendeten Bezeichnungen angleichen werden. Dies betrifft zunächst insbesondere zentrale Unternehmensinformationen und den Jahresabschluss (Bilanz, GuV). Ab 2022 sollen in einem nächsten Schritt 240 zusätzliche Tags im Konzernanhang verpflichtend sein.

Auch der ESEF-konforme Bericht wird schließlich beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung hochgeladen. Nach aktuellem Stand verlangt die Deutsche Wertpapierbörse weiterhin ein PDF-Dokument. Gut für Emittenten: Wer einen umfangreichen Imageteil in seinen Geschäftsbericht integriert, muss in diesem Berichtsteil den künftigen XHTML-Code nicht beachten. Freiwillige Informationen außerhalb der Pflichtbestandteile sind analog zum bisherigen XML-Format davon unberührt.

Für Emittenten bedeutet der neue elektronische Berichtsstandard eine notwendige Umstellung des Berichtserstellungsprozesses und sicherlich gerade in der Endphase der Berichtserstellung eine zusätzliche Herausforderung. Folgende Punkte sind nun für Emittenten zu tun:

  1. Prüfen und entscheiden Sie frühzeitig für Ihr Unternehmen, ob Sie sich für das ESEF eine geeignete Software anschaffen wollen und die elektronische Formatierung parallel zur Berichtserstellung inhouse erledigen oder ob Sie dies, wie auch bei der bisherigen XML-Formatierung gängige Praxis, an einen externen Dienstleister auslagern. Im Falle des Outsourcings ist entsprechend mehr Zeit für das XBRL-Tagging einzuplanen.
  2. Planen Sie für den Jahresfinanzbericht ausreichend Zeit zur Umsetzung des ESEF ein und sensibilisieren Sie alle Projektbeteiligten im Unternehmen für das neue elektronische Berichtsformat. Durch das neue elektronische Berichtsformat muss der Finanzbericht nun mit ausreichend Vorlaufzeit vor dem Veröffentlichungstermin fertig werden, damit die Pflichtpassagen IFRS-konform getaggt werden können.
  3. Pflegen Sie einen engen Dialog mit dem zuständigen Wirtschaftsprüfer. Nach aktuellem Stand sind die Wirtschaftsprüfer nicht in die direkte Umsetzung des ESEF eingebunden, sondern nehmen lediglich am Ende das technische Format ab. Wirken Sie daraufhin, dass die Prüfungsphasen rechtzeitig vor dem Veröffentlichungstermin stattfinden, so dass auch finale inhaltliche und Formatierungsänderungen noch möglich sind.

Die cometis AG unterstützt börsennotierte Unternehmen bei der unterjährigen Erstellung der Finanzberichte und berät Emittenten zur ESEF-Thematik.

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