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Halbherziger Gesetzentwurf der Justizministerin
Michael Diegelmann, Vorstand der cometis AG, führt in der Euro am Sonntag vom 7. Juli 2019 aus: „Die EU will die Rechte der Aktionäre stärken. Die entsprechende Richtlinie muss nun in nationales Recht überführt werden. Und dabei hakt es hierzulande gewaltig. Der wichtigste Punkt im Gesetzesentwurf – die Kontrolle der Vorstandsvergütung – wird nicht konsequent geregelt. Demnach sollen Anleger zwar mindestens alle vier Jahre ihr Votum zur Vergütung abgeben. Der Wille der Eigentümer soll allerdings nicht bindend sein. Die Aktionäre können also auch zukünftig dem Griff in die Firmenkasse keinen Riegel vorschieben. Der Blick über den Rhein würde genügen. Anders als hierzulande sind Abstimmungen auf französischen Hauptversammlungen bereits bindend. Die angebliche Signalwirkung der Aktionärsvoten ist in Deutschland zu schwach. Zu oft haben neben den Kapitalvertretern auch die Vertreter der Belegschaft überzogene Vergütungspakete abgenickt. Zukünftig sollten deshalb die Eigentümer entscheiden, wenn die Bezüge ihrer obersten Angestellten – also die Vorstandsvergütungen – festgelegt werden. Verabredungen im Aufsichtsrat zu Lasten Dritter – also zu Lasten der Eigentümer – muss zukünftig ein Riegel vorgeschoben werden. Vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf durchgewunken. Bleibt zu hoffen, dass das Parlament noch grundlegende Veränderungen durchsetzen wird.“