Unternehmerische Verantwortung gewinnt in der Öffentlichkeit zunehmend an Wert. Unternehmen versuchen, den Erwartungen gerecht zu werden, indem sie neben der Finanzberichterstattung relevante nicht-finanzielle Informationen bereitstellen. Um diese ESG-Angaben validieren zu lassen, beauftragen Unternehmen Wirtschaftsprüfer.
Warum müssen Angaben überprüft werden?
Die obligatorische Prüfung der finanziellen Berichterstattung eines Unternehmens hat einen Grund: Ohne Vertrauen in die finanzielle Berichterstattung sind Investments in offenen Märkten unwahrscheinlich. Die Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer stellt dieses Vertrauen her. Mithilfe der nicht-finanziellen Berichterstattung können Unternehmen zudem dafür sorgen, dass die Gesellschaft sie als verantwortungsvoll geführte Organisationen wahrnimmt. Investoren und andere Stakeholder legen nämlich zunehmend Wert auf nachhaltige Unternehmensführung und interessieren sich beispielsweise für Angaben zu Inklusion und Umweltschutz.
Warum ist das Thema ESG für Wirtschaftsprüfer relevant?
In Deutschland ist der Aufsichtsrat gesetzlich dafür zuständig, nicht-finanzielle Informationen zu überprüfen. Diesem fehlen jedoch mitunter Zeit oder die nötige Kompetenz – daher beauftragt er für diese Aufgabe Wirtschaftsprüfer. Diese sehen sich somit zunehmend mit ESG-Themen in Geschäfts- oder Nachhaltigkeitsberichten konfrontiert. Nicht-finanzielle Informationen zu überprüfen, verlangt wie bei allen anderen Prüfungssachverhalten spezifisches Know-how. Wirtschaftsprüfer haben dieses Know-how, insbesondere bei Detailfragen im Umwelt- und Sozialbereich, häufig noch nicht, auch wenn die Lageberichte von Unternehmen schon vorher Informationen enthielten, die sich nicht unmittelbar aus der konventionellen Buchführung ableiten ließen.
Während es für das Prüfen von Finanzberichten mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) einen festgelegten Standard gibt, existiert ein solcher für die nicht-finanzielle Berichterstattung noch nicht. Die Forderungen nach Vorschriften, um nicht-finanzielle Informationen zu prüfen, werden deshalb immer lauter. Einen ersten Schritt haben die Entwickler des IFRS mit der Initiative „Sustainability Standards Board“ (SSB) gemacht. Zuletzt hatten verschiedene Organisationen, die sich für eine einheitliche ESG-Berichterstattung einsetzen, diese Initiative unterstützt. Das SSB möchte dabei auf bestehende Standards und Frameworks wie SASB oder GRI zurückgreifen, wodurch einheitliche Reportingvorgaben für nicht-finanzielle Informationen entstehen sollen, ähnlich, wie das bei Finanzkennzahlen mit IFRS bereits der Fall ist.
Die Wirtschaftsprüfer bringen sich ins Spiel – doch sind sie die Richtigen?
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in Deutschland spricht sich folglich ebenfalls für einen einheitlichen nicht-finanziellen Prüfungsstandard aus und plädiert bereits jetzt für die Prüfung der gesamten Berichterstattung durch einen Wirtschaftsprüfer. Nicht-finanzielle Informationen müssen in Deutschland nämlich noch nicht zwingend von einem Wirtschaftsprüfer untersucht werden. Doch ob Wirtschaftsprüfer tatsächlich die Kompetenz dazu besitzen, oder ob Unternehmen nicht eher auf spezialisierte Prüfungsgesellschaften im Bereich Umwelt und Soziales zurückgreifen sollten, muss jedes Unternehmen noch für sich selbst entscheiden.
Stellen Sie sich auch die Frage, ob Sie Ihre nichtfinanziellen Informationen prüfen lassen sollten? Und wenn ja, von wem? Wir können Sie beraten: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!