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Pflichtmitteilungen im M&A-Prozess beachten

Ist ein an einer M&A-Transaktion zum Beispiel als Käufer oder Verkäufer beteiligtes Unternehmen Emittent von börsengehandelten Finanzinstrumenten, so unterliegt es in Deutschland der gesetzlichen Vorschrift zur Veröffentlichung von Pflichtmitteilungen. Da M&A-Transaktionen wesentliche strukturelle Veränderungen in börsennotierten Unternehmen mit sich bringen, geht von ihnen ein erhebliches Kursbeeinflussungspotential aus. Eine entsprechende Fachexpertise ist daher gefragt, um die erforderlichen Mitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz vorzubereiten. Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung und fristgerechten Veröffentlichung Ihrer Pflichtmitteilungen!

Sorgfältiger Umgang mit Pflichtmitteilungen ist unerlässlich

Was im Einzelfall an Pflichtmitteilungen zu veröffentlichen ist, muss bei jeder M&A-Transaktion individuell bewertet werden. Im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots sind beispielsweise eine Angebotsunterlage und regelmäßig die Bekanntmachungen gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum aktuellen Stand der Transaktion zu veröffentlichen – sowohl auf der Angebotswebsite als auch im Bundesanzeiger. Ergänzend dazu können vonseiten der Unternehmen Pressemitteilungen herausgegeben werden, um die Hintergründe der Transaktion näher zu erläutern. In jedem Fall ist ein sorgfältiger Umgang mit den Pflichtmitteilungen unerlässlich. Der Kommunikationsprozess zur M&A-Transaktion sollte daher im Detail geplant und in den Gesamtprojektplan integriert werden.

In Pflichtmitteilungen Kernbotschaften transportieren

Darüber hinaus sollte eine Pflichtmitteilung nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der rechtlich einwandfreien Handhabung betrachtet werden: Aufgrund der gesetzlichen Definition genießen sie als Instrument zur Verbreitung erheblich Kurs-beeinflussender Informationen, hohe Beachtung bei Medien und Kapitalmarktteilnehmern. Sie sind somit ein viel beachtetes Medium und sollten daher im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten immer auch als einflussreiches Element zur Positionierung der Kernbotschaften eines Unternehmens verstanden werden.

Von langjähriger IR-Erfahrung profitieren

Als Spezialist für strategische Finanz- ESG– und Unternehmenskommunikation mit langjähriger Erfahrung unterstützt Sie die cometis AG bei der inhaltlichen Erstellung und Publikation von Pflichtmitteilungen. Zögern Sie nicht, uns auch kurzfristig zu diesem Thema zu kontaktieren!

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